Wenn der Steuerfahnder 3x klingelt, ist guter Rat gefragt. Ergibt sich der Verdacht einer Steuerstraftat, erscheint oftmals – in aller Regel morgens in der Frühe – die Steuerfahndung zur Durchsuchung von Wohnung, Arbeitsplatz und Betrieb sowie der Beschlagnahme von Beweismitteln. Für die Wahrung Ihrer Rechte haben wir einen Steuernotruf eingerichtet, der an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden besetzt ist.

Steuernotruf: Ein Dienst von HSP STEUER und HSP RECHT, kompetente Steuerberater und Rechtsanwälte unter dem Dach der HSP GRUPPE
Wenn der Steuerfahnder 3x klingelt, ist guter Rat gefragt
Ergibt sich der Verdacht einer Steuerstraftat, sei es durch Ermittlungen der Finanzbehörden, anonyme Anzeigen von Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder (ehemaligen) Familienangehörigen, erscheint oftmals – in aller Regel morgens in der Frühe – die Steuerfahndung zur Durchsuchung von Wohnung, Arbeitsplatz und Betrieb sowie der Beschlagnahme von Beweismitteln. Hierbei gilt es für den Betroffenen nun, einige Verhaltensregeln einzuhalten, um seine Rechte adäquat wahren zu können.
Für die Wahrung Ihrer Rechte haben wir einen Steuernotruf eingerichtet, der an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden besetzt ist. Egal ob die Steuerfahndung vor der Tür steht, eine Umsatzsteuer-Nachschau stattfinden soll oder anderweitiger Rat in Steuerfragen benötigt wird, wir stehen für Sie bereit.
17 goldene Regeln bei einer Hausdurchsuchung durch die Steuer- und/oder Zollfahndung
Wenn die Steuer- und/oder Zollfahndung vor der Türsteht, gilt es für den Betroffenen, einige Verhaltensregeln einzuhalten, um seine Rechte adäquat wahren zu können.
1. Ruhe bewahren! Möglichst Gelassenheit zeigen. Beamte nicht behindern!
2. Kein Wort durch Mitarbeiter und Verantwortliche ohne anwaltlichen Beistand. Niemand ist verpflichtet, als Beschuldigter Angaben zu machen! Diese können aber verwendet werden, wenn sie freiwillig gemacht werden. Also: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
3. In Betrieben: Unbedingt die Unternehmensleitung verständigen!
4. Strafverteidiger oder Steuerberater anrufen! Telefonsperren sind in aller Regel nicht zulässig. Im Zweifel den Durchsuchungsleiter bitten, die Rufnummer des Strafverteidigers oder Steuerberaters zu wählen!
5. Bitte an den Durchsuchungsleiter, bis zum Erscheinen des Rechtsanwalts oder Steuerberaters zu warten!
6. Namen des Durchsuchungsleiters und der weiteren Ermittlungspersonen notieren!
7. Durchsuchungsbeschluss aushändigen lassen!
8. Bereitstellen eines Raumes mit Fotokopierer!
9. Vernehmungen auf Firmengelände untersagen!
10. (Steuer-)Berater nicht von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden!
11. Begleitung/Beobachtung der Ermittler durch kompetente Mitarbeiter oder den RA!
12. Niemals Unterlagen vernichten oder Daten löschen!
13. Keine Genehmigung für nicht einsichtsbefugte Polizeibeamte!
14. Keine freiwillige Herausgabe von Unterlagen ohne Abstimmung mit dem Strafverteidiger oder Steuerberater!
15. Detaillierte Dokumentation der beschlagnahmten Gegenstände verlangen!
16. Kopien der sichergestellten Unterlagen fertigen!
17. Fehlendes Einverständnis mit Durchsuchung und Beschlagnahme vermerken!
7 Tage, 24 Stunden
0800. 4777 8380
Kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Unter obiger Rufnummer erhalten Sie innerhalb kürzester Zeit einen Rückruf und im Eilfall persönliche Unterstützung vor Ort von:

Dirk Meyer
Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater


Downloads

Checkliste „17 goldene Regeln bei einer Hausdurchsuchung durch die Steuer- und/oder Zollfahndung“
Als PDF herunterladen und für den Notfall aufbewahren.
» Download als PDF (ca. 0,1 MB)

Fachartikel „Die Selbstanzeige im Steuerrecht“
aus: DAS QUARTAL 1.2009
» Download als PDF (ca. 0,8 MB)

Fachartikel „Wenn die Steuerfahndung klingelt …“
aus: DAS QUARTAL 1/2.2006
» Download als PDF (ca. 1,8 MB)













